Leistungen

Spezialisierte Steuerberatung mit TaxVers. - TaxVers.
Spezialisierte Steuerberatung mit TaxVers.

Leistungen.

Steuerliche Beratung von Versicherungsunternehmen

Das deutsche Steuerrecht ist hoch komplex und unterliegt einem stetigen Wandel. Folglich ist die Herausforderung eines Steuerberaters, nicht nur reaktiv die Compliance-Aufgaben wie bspw. die Steuererklärung eines Mandanten zu erfüllen, sondern vielmehr als Wegbegleiter auch vorausschauend aktuelle Entwicklungen und Änderungen im Blick zu haben, um bereits proaktiv steuerliche Fallstricke zu erkennen und gemeinsam mit den Mandanten die entsprechenden Lösungen zu erarbeiten. Insbesondere die Versicherungsbranche ist aufgrund zusätzlicher regulatorischer Anforderungen sowie branchenspezifischer Besonderheiten besonderen Anforderungen ausgesetzt.

Wir verstehen uns hierbei nicht nur als Berater, sondern vielmehr als strategischer Partner, der die Versicherungsunternehmen sowohl bei den reaktiven Compliance-Aufgaben unterstützt und zudem die versicherungsspezifischen, steuerrechtlichen Entwicklungen frühzeitig erkennt, sodass diese in die Entscheidungsfindung einfließen können.

Durch die Fokussierung auf die Versicherungsbranche weisen wir bereits die notwendige Spezialisierung auf, um Ihnen durch das aufgebaute Netzwerk und die Erfahrungen auch die bestmögliche Beratungsleistung anbieten zu können. Unsere höchste Priorität ist ein exzellentes Dienstleistungsangebot zu einem fairen Preis.

Zu unserem Dienstleistungsangebot gehören insbesondere die nachfolgenden Leistungen:

  • Unterstützung bei Steuererklärungen von Körperschaften inkl. der E-Bilanzen sowie Prüfung von Steuerbescheiden und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
  • Die turnusmäßigen Steuererklärungen erfordern insbesondere bei Versicherungsunternehmen viel Erfahrung, eine umfangreiche Expertise sowie eine sehr strukturierte und gewissenhafte Arbeitsweise. Dabei setzen wir auf den Einsatz von branchenerfahrenen Steuerberatern, die neben einer herausragenden Qualität auch stets den Dienstleistungsgedanken im Blick behalten. Aus diesem Grund wird neben der fristgerechten Erfüllung der Compliance-Aufgaben auch großer Wert auf die persönliche Besprechung der Besonderheiten und Ergebnisse der Tätigkeiten gelegt. Durch die jahrelange Erfahrung sowohl bei Sach- und Personenversicherern als auch bei Service- und Immobiliengesellschaften, wird eine zügige, effiziente und fristgerechte Erstellung von Steuererklärungen stets gewährleistet.
  • Neben der umfassenden Erstellung der Steuererklärungen inkl. Übermittlung und Einreichung der E-Bilanzen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne bei einzelnen Rückfragen oder für einen Review der von Ihnen erstellten Steuererklärungen zur Verfügung. Unser Dienstleistungsangebot schneiden wir im Vorfeld passgenau auf Ihre Bedürfnisse zu.
  • Gern übernehmen wir auch die anschließende Prüfung von Steuerbescheiden und etwaige Rechtsbehelfsverfahren für Sie.
  • Unterstützung bei der Ermittlung der steuerlichen Positionen im Rahmen des Jahresabschlusses, von Hochrechnungen oder Mehrjahresplanungen
  • Die laufenden und latenten Steuern haben einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis. Hierbei ist zu beachten, dass die Ermittlung in der Regel sehr zeitkritisch ist, da die finale Steuerberechnung erst nach Abschluss der entsprechenden Vorsteuerermittlungen erfolgen kann. Bei Versicherungsunternehmen sind zudem erhebliche Besonderheiten zu berücksichtigen: angefangen von den Besonderheiten bei der Besteuerung der Kapitalanlagen, über die steuerlichen Besonderheiten der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bis hin zu den Besonderheiten bei der Ermittlung von latenten Steuern und latenter Rückstellungen für Beitragsrückerstattung.
  • Durch die Gestaltung von entsprechenden Prozessen können die Steuerpositionen nicht nur fristgerecht ermittelt werden, vielmehr lassen sich durch einen regelmäßigen Austausch und eine Besprechung von Besonderheiten auch die steuerlichen Effekte frühzeitig antizipieren.
  • In diesem Zusammenhang können wir eine umfangreiche Expertise sowohl im Handelsrecht, im IFRS als auch in Solvency II vorweisen. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von Versicherungsunternehmen verschiedenster Größe und aus verschiedensten Regionen kennen wir die Besonderheiten und Bedürfnisse, die im Rahmen des Reportings von Bedeutung sind. Dabei übernehmen wir auch gerne die Kommunikation mit dem Wirtschaftsprüfer und greifen hierbei auf unsere Erkenntnisse aus den verschiedenen Prüfungen zurück. Dabei verfolgen wir das Ziel, besondere Themen möglichst bereits im Rahmen der Vorprüfung abzustimmen.
  • Unterstützung bei der Implementierung sowie bei der Überwachung und Verbesserung von Tax Compliance Management Systemen
  • Das Tax Compliance Management stellt mittweile für Unternehmen sämtlicher Größen einen essenziellen Bestandteil dar, um den komplexen und sich stetig ändernden steuerlichen Regelungen zu begegnen. Die Definition und Implementierung von Prozessen und Kontrollen dienen dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, sodass steuerlichen Fallstricken noch möglichst vor der konkreten Umsetzung von Transaktionen begegnet werden kann.
  • Dabei sollte das Tax Compliance Management immer der konkreten Größe und dem konkreten Bedarf des jeweiligen Unternehmens angepasst werden. Durch unsere umfangreichen Erfahrungen bei der Prüfung und Implementierung sowie der Überwachung und Verbesserung eines Tax Compliance Management Systems unterstützen wir Sie gern in jeder Phase: von der Konzeptionierung, über die Implementierung, bis hin zur Überwachung und Verbesserung.
  • Begleitung von Betriebsprüfungen inklusive der Kommunikation mit dem Betriebsprüfer, der Beantwortung von Anfragen, der Erstellung von Stellungnahmen, der Simulation etwaiger Auswirkungen von Feststellungen sowie der Auswertung von Betriebsprüfungsberichten und bei Bedarf der Führung von etwaigen Rechtsbehelfen
  • Die Vorgaben der Finanzverwaltung sowie das Vorgehen der Betriebsprüfung ist in den letzten Jahren immer strikter geworden. Teilweise werden Auffassungen der Finanzverwaltung flächendeckend durchgesetzt und abweichende Auffassungen müssen dann vor Gericht geltend gemacht werden.
  • Durch die Spezialisierung auf den Versicherungsbereich sowie durch eine breite Marktdurchdringung halten wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen der Betriebsprüfung im Versicherungsbereich auf dem Laufenden. Zudem übernehmen wir gern die Kommunikation mit der Betriebsprüfung, das Aufbereiten von Daten sowie die Erstellung von Stellungnahmen.
  • Darüber hinaus unterstützen wir Sie gern bei der vorausschauenden Simulation von etwaigen Feststellungen, sodass auch handelsrechtliche Rückstellungen für Risiken aus Betriebsprüfungen möglichst adäquat dotiert werden können. Zudem beraten wir Sie über Möglichkeiten der freiwilligen Vorauszahlungen, um bspw. einen etwaigen Zinslauf zu stoppen.
  • Auch bei Betriebsprüfungen verstehen wir uns als Ihr verlässlicher Partner, der Ihnen viel Aufwand abnimmt und Sie möglichst stressfrei durch die Betriebsprüfungen navigiert.
  • Steuerliche Gestaltungsberatung sowie gutachterliche Stellungnahmen zu ertrag-, umsatz-, versicherung- sowie lohnsteuerlichen Fragestellungen
  • Regelmäßig stellen sich für Versicherungsunternehmen Fragestellungen, die auf den ersten Blick keine steuerlichen Problemstellungen beinhalten. Gleichwohl können Transaktionen, Gestaltungen oder auch bestimmte Geschäftsvorfälle zu ungewollten steuerlichen Konsequenzen führen, die sich in der Folgeperioden nur schwer beheben lassen.
  • Als strategischer Partner analysieren wir etwaige Geschäftsvorfälle gerne vorab und erstellen Ihnen bei Zweifelsfragen eine steuerliche Stellungnahme, die gegenüber dem Finanzamt, der Betriebsprüfung oder dem Wirtschaftsprüfer herangezogen werden kann.
  • Hinsichtlich der Aufbereitung unserer Ergebnisse stimmen wir uns im Vorfeld eng mit Ihnen ab. Je nach Zweck kann eine andere Form der Aufarbeitung notwendig sein. Durch unsere umfangreiche Erfahrung können wir Sie bereits im Vorfeld hierzu beraten und gemeinsam mit Ihnen einen „Fahrplan“ entwickeln.

Kapitalanlagebesteuerung

Die Besteuerung von Kapitalanlagen ist ein sehr komplexes Gebiet und stellt die Anleger regelmäßig vor große Herausforderungen. Bereits bei der Auswahl und Strukturierung der Kapitalanlagen sollten die steuerlichen Konsequenzen regelmäßig in die Renditebetrachtung einbezogen werden, um unerwartete steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Insbesondere das Investmentsteuergesetz stellt viele Unternehmen vor große Probleme, da dies regelmäßig nicht zum gewöhnlichen Aufgabengebiet eines Steuerberaters zählt. Die Beratung und Betreuung der jeweiligen Fonds selbst erfolgt hierbei vielfach durch große Beratungsgesellschaften, die sich auf die Fondsebene spezialisiert haben.

Wir verfügen über eine umfangreiche und langjährige Expertise in der Besteuerung der Anleger von Kapitalanlagen. Dabei ist sowohl das alte Investmentsteuergesetz (u. a. im Rahmen von Betriebsprüfungen), die Übergangsvorschriften zum neuen Investmentsteuergesetz (u. a. die fiktive Veräußerung zum 31.12.2017) als auch das neue Investmentsteuergesetz tägliche Beratungspraxis. Gern unterstützen wir Sie branchenübergreifend bei der steuerlichen Auswahl von Kapitalanlagen, der Verarbeitung der Besteuerungskonsequenzen sowie bei der Klärung von etwaigen Zweifelsfragen mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, den Finanzbehörden oder der Betriebsprüfung.

Unsere Leistungen umfassen hierbei im Einzelnen:

  • Investmentbesteuerung
  • Vergleich verschiedener Investitionsmöglichkeiten sowie Analyse der Auswirkungen beim Anleger (Investment- vs. Spezial-Investmentfonds; Beteiligungs- und Immobilien-Transparenzoption etc.).
  • Auswertung der Besteuerungsgrundlagen sowie bilanzielle und außerbilanzielle Aufbereitung der notwendigen steuerlichen Korrekturen
  • Ermittlung und Fortentwicklung der fiktiven Veräußerungsgewinne sowie Aufbereitung der bilanziellen und außerbilanziellen Korrekturen
  • Erstellung und Übermittlung der notwendigen Steuererklärungen für die Ermittlung der fiktiven Veräußerungsgewinne bis zum 31.12.2022
  • Besteuerung von Private-Equity
  • Verarbeitung der Ergebnismitteilungen, von Erklärungen i. S. d. § 18 des Außensteuergesetzes sowie der gesonderten und einheitlichen Feststellungen bei Personengesellschaften
  • Klärung von Zweifelsfragen und Besonderheiten mit den jeweiligen Investments
  • Aufbereitung und Simulation der steuerlichen Ergebnisse
  • Stille Beteiligungen, Genussscheine, Immobilien und festverzinsliche Wertpapiere
  • Analyse von Entwicklungen und Besonderheiten in Betriebsprüfungen, auf Ebene der Finanzverwaltung sowie von Rechtsprechungen und Gesetzgebungen
  • Verarbeitung und Simulation verschiedener Szenarien sowie Aufbereitung und Vorstellung von Ergebnissen

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