Startseite

Steuerberatung für Versicherungsunternehmen - TaxVers.
Expertise, Zuverlässigkeit und Qualität bei TaxVers.

Warum TaxVers?

Kompetenz und Erfahrung mit TaxVers.

Kompetenz und Erfahrung

Durch unsere langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Versicherungsunternehmen kennen wir die branchenspezifischen Bedürfnisse und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu einem fairen Preis an.

Kundenorientierung bei TaxVers

Kundenorientierung

Auch als Partner möchten wir weiterhin operativ tätig sein und Ihnen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ihre Zufriedenheit ist dabei stets unser wichtigstes Anliegen.

Flexibilität und Engagement bei TaxVers.

Flexibilität und Engagement

Manche Probleme bedürfen einer schnellen Lösung. Wir kümmern uns auch kurzfristig um Ihre Anliegen und finden gemeinsam mit Ihnen das bestmögliche Ergebnis.

Aktuelles.

Teilwertabschreibung auf Immobilienfonds - TaxVers. informiert
Teilwertabschreibungen auf Immobilienfonds

Der BFH hat mit Urteil vom 21. April 2021 entschieden, dass eine Teilwertabschreibung auf bilanzierte Anteilscheine an einem Immobilienfonds nicht im Umfang des Bestandes eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens ("negativ thesaurierte Erträge", § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004), der die Anschaffungskosten der Anteilscheine nicht mindert (Senatsurteil vom 01.07.2020 - XI R 10/18, BFHE 269, 516, BStBl II 2021, 292), "gesperrt" ist.

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten - TaxVers. informiert
Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten

Mit Urteil vom 27. November 2019 hat der BFH u. a. entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrats entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt. Nunmehr hat sich auch die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 8. Juli 2021 dieser Rechtsaufassung angeschlossen und den UStAE an den entsprechenden Stellen angepasst.

Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit am 18. August 2021 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Verzinsungen von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit 0,5 % für jeden Monat ab dem 1. Januar 2014 mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Gleichwohl ist das bisherige Recht für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist diesbezüglich verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.


+49 511 6472 4810

+49 511 6472 4810
info@taxvers.com